Willkommen!
Ihr Leben ist zu kostbar, um es dem Zufall zu überlassen!
"Kann ein Volljähriger Aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer."
Ob jung oder alt... Wer entscheidet für Sie, wenn Sie durch einen Unfall, Krankheit, Bewustlosigkeit oder sonstige Umstände nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selber zu regeln?
Handeln Sie jetzt!